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Service

Steuerberater wechseln ist ganz einfach

Sie sind mit Ihrem Steuerberater nicht zufrieden? Der Wechsel ist unkomplizierter, als Sie denken – wir übernehmen alle Formalitäten für Sie.

So funktioniert der Beraterwechsel

In sechs Schritten zu uns

Viele unzufriedene Mandanten wissen nicht, wie einfach ein Wechsel ist. Hier die wichtigsten Punkte – damit der Wechsel zum Kinderspiel wird.

SCHRITT 01

Erstgespräch vereinbaren

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. In einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch klären wir, ob wir zusammenpassen – und was Ihre Steuersituation braucht.

SCHRITT 02

Beim alten Berater kündigen

Nach § 627 BGB können Sie jederzeit kündigen. Ihr bisheriger Steuerberater ist per Berufsordnung zu einem reibungslosen Wechsel verpflichtet.

SCHRITT 03

Unterlagen anfordern

Kein Problem: Sie haben einen Herausgabeanspruch auf sämtliche Steuerunterlagen – sie sind Ihr persönliches Eigentum.

SCHRITT 04

Daten übertragen

Über die DATEV-Schnittstellen werden alle steuerlich relevanten Daten einfach und schnell von Ihrem bisherigen Steuerbüro zu uns überspielt.

SCHRITT 05

Vollmachten umstellen

Wir widerrufen die alten Vollmachten und reichen neue beim Finanzamt ein. Mehr ist nicht nötig – dem Finanzamt ist es egal, wer Sie berät.

SCHRITT 06

Durchstarten

Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Steuern, Buchhaltung, Lohn und strategische Beratung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen rund um den Wechsel

Wann ist die beste Zeit für den Wechsel? Am besten dann, wenn gerade kein Jahresabschluss oder keine Steuererklärung ansteht. So muss nichts doppelt erledigt und doppelt berechnet werden – und Sie können alles in Ruhe besprechen.

Was ist mit meinen Daten? Moderne Steuersoftware bietet DATEV-Schnittstellen: Alle steuerlich relevanten Daten werden schnell und sicher von Ihrem bisherigen Büro zu uns übertragen.

Gibt es Probleme mit dem Finanzamt? Nein. Es müssen lediglich die Vollmachten Ihres bisherigen Beraters widerrufen und die neuen eingereicht werden – das übernehmen wir für Sie.

Was ist mit der Haftung des alten Beraters? Für Ihre Ansprüche gegenüber dem bisherigen Steuerberater gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren – Sie sind auf der sicheren Seite.

Unser Leistungsangebot

Was Sie bei uns erwartet

  • Steuerberatung und Steuerplanung
  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  • Existenzgründungs- und Finanzierungsberatung
  • Ratingberatung und Unternehmensberatung
  • Immobilienberatung und Erbfall-Gestaltung
  • Internationales Steuerrecht
  • Digitale Buchführung und beleglose Archivierung
Alle Leistungen im Überblick
Martin Kasperzyk, Steuerberater

Martin Kasperzyk

Steuerberater · Diplom-Kaufmann

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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